Arbeitsrecht 



Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben und diese nicht akzeptieren wollen.



Wir überprüfen auch Arbeitsverträge und Abfindungsvereinbarungen und beraten Sie in allen sonstigen Bereichen des Arbeitsrechts.



Beachten Sie bitte unbedingt, dass die Frist zur Erhebung einer Klage gegen eine Kündigung drei Wochen beträgt. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sprechen Sie uns also bitte möglichst umgehend an.



Sind Sie ein Unternehmen und brauchen rechtliche Beratung bei der Überarbeitung oder Erstellung von Arbeitsverträgen?
Dann sind wir gerne für Sie da, auch wenn es um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Beratung bei Abmahnungen und Kündigungen etc. geht.

Rechtzeitige anwaltliche Unterstützung ist immer besser als spätere teure Überraschungen bei Gericht.

 

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